Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt: die Budget-Gemeinde im Dezember, die Rechnungs-Gemeinde im April.
Ort
AulaSchulanlage 7
6422 Steinen
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung entscheidet über:
- die Festsetzung des Voranschlages, der Nachtragskredite und des Steuerfusses sowie die Kenntnisnahme der übrigen Teile des Finanzplanes
- die Genehmigung der Jahresrechnung
- Einbürgerungen, soweit diese der Gemeindeversammlung übertragen sind
- weitere durch das kantonale Recht ausdrücklich der Gemeindeversammlung vorbehaltene Geschäfte
Für diese Sachgeschäfte ist eine Beschlussfassung an der Urne ausgeschlossen.
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne über:
- den Erlass einer Gemeindeordnung
- den Erlass von Rechtssätzen, soweit nicht nach kantonalem oder kommunalem Recht ein anderes Organ zuständig ist
- die Erteilung von Ausgabenbewilligungen und deren Erhöhung
- den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte
- den Erlass eines Personal- und Besoldungsreglements für die Mitarbeiter der Gemeinde und ihrer Anstalten
- die Errichtung von juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und von Zweckverbänden sowie über den Beitritt zu solchen
- Bestandes- und Gebietsänderungen
- Zusammenarbeitsverträge mit anderen Gemeinden, mit denen hoheitliche Befugnisse übertragen oder neue Ausgaben bewilligt werden
- Initiativen und allfällige Gegenvorschläge zu Pluralinitiativen
- weitere durch die Gesetzgebung vorgesehene Geschäfte
Die übrigen Befugnisse sind nicht übertragbar.
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