Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt: die Budget-Gemeinde im Dezember, die Rechnungs-Gemeinde im April.

Ort

Aula
Schulanlage 7
6422 Steinen

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung entscheidet über:

  • die Festsetzung des Voranschlages, der Nachtragskredite und des Steuerfusses sowie die Kenntnisnahme der übrigen Teile des Finanzplanes
  • die Genehmigung der Jahresrechnung
  • Einbürgerungen, soweit diese der Gemeindeversammlung übertragen sind
  • weitere durch das kantonale Recht ausdrücklich der Gemeindeversammlung vorbehaltene Geschäfte

Für diese Sachgeschäfte ist eine Beschlussfassung an der Urne ausgeschlossen.

 

Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne über:

  • den Erlass einer Gemeindeordnung
  • den Erlass von Rechtssätzen, soweit nicht nach kantonalem oder kommunalem Recht ein anderes Organ zuständig ist
  • die Erteilung von Ausgabenbewilligungen und deren Erhöhung
  • den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte
  • den Erlass eines Personal- und Besoldungsreglements für die Mitarbeiter der Gemeinde und ihrer Anstalten
  • die Errichtung von juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und von Zweckverbänden sowie über den Beitritt zu solchen
  • Bestandes- und Gebietsänderungen
  • Zusammenarbeitsverträge mit anderen Gemeinden, mit denen hoheitliche Befugnisse übertragen oder neue Ausgaben bewilligt werden
  • Initiativen und allfällige Gegenvorschläge zu Pluralinitiativen
  • weitere durch die Gesetzgebung vorgesehene Geschäfte

Die übrigen Befugnisse sind nicht übertragbar.

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