Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommissionen sind ein Prüforgan der Stimmberechtigten, werden von diesen gewählt und prüfen Voranschlag, Rechnung und Kredite in formeller, rechtlicher und materieller Hinsicht. Sie erstatten der Gemeindeversammlung schriftlich Bericht und Antrag. Für ihre Prüfungstätigkeit stehen neben den gesetzlichen Grundlagen verschiedene praxisorientierte Prüfungschecklisten für eine systematische Vorgehensweise sowie eine Sicherstellung der notwendigen Qualität der Prüfung zur Verfügung.

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