Feuerwehr-Ersatzabgabe
Grundsätzlich sind Männer und Frauen ab 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr pflichtig.
Abgaben
Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr pro Fr. 100.- des steuerbares Einkommens 60 Rappen
jedoch
- bis CHF 15'000.steuerbarem Einkommen, pauschal Fr. 90.00
 - ab CHF 15'001 bis CHF 59'999, 60 Rappen je CHF 100.00 des steuerbaren Einkommens
 - ab CHF 60'000, pauschal CHF 360.00
 
Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Feuerwehr oder wird die Altersgrenze von einer Person überschritten, so entfällt die Abgabepflicht.
| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Finanzen | 041 833 81 01 | finanzen@steinen.ch | 
                    
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