Gesamtrevision der Nutzungsplanung – Ihre Gemeinde im Wandel

Worum geht es?

Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung stellt die Gemeinde Steinen die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung. Die Revision umfasst den Zonenplan mit Baureglement und den Erschliessungsplan. Die Planung legt fest, wie das Gemeindegebiet künftig genutzt werden darf, sei es für Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft oder Freizeit und wie die Erschliessung erfolgt.

Die aktuelle Nutzungsplanung soll grundlegend überarbeitet werden. Ziel ist es, den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und neue Herausforderungen wie Klimawandel, Mobilität oder den demografischen Wandel aktiv anzugehen. Auch die veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung sollen in die Planungsarbeit miteinbezogen werden. Ihre Mitwirkung ist daher ein wichtiger Teil der Revision.

 

Warum ist diese Revision wichtig?

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung werden drei zentrale Planungsinstrumente gleichzeitig angepasst:

  • Zonenplan
  • Baureglement
  • Erschliessungsplan

Die genannten Planungsinstrumente regeln grundeigentümerverbindlich wie Grundstücke genutzt und erschlossen werden dürfen. Damit schaffen sie die Grundlage für eine koordinierte, umweltverträgliche und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gemeinde – im Einklang mit der kommunalen Richtplanung sowie den kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben.

 

Gründe für die Revision:

  • Der aktuelle Zonenplan stammt aus dem Jahr 2000 (mit Teilrevisionen bis 2013).
  • Das geltende Baureglement ist seit 1990 in Kraft.
  • Neue kantonale und nationale Vorschriften (z. B. revidiertes Raumplanungsgesetz) sind zu berücksichtigen.
  • Der Fokus liegt auf der kompakten, klimafreundlichen Siedlungsentwicklung nach innen.

Die Revision soll sicherstellen, dass ausreichend Bauland für die nächsten 15 Jahre zur Verfügung steht und Steinen sich nachhaltig weiterentwickeln kann.

 

Was regelt der Erschliessungsplan?

Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz verlangt, dass im Rahmen einer Zonenplanrevision auch der Erschliessungsplan überprüft und aktualisiert wird. So wird sichergestellt, dass die bauliche Entwicklung sinnvoll und nachhaltig erfolgt. Der Erschliessungsplan regelt die Verkehrsanlagen (Groberschliessung und Fussgängerverbindungen), die Energie- und Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung auf den einzelnen Grundstücken.

 

Ablauf der Gesamtrevision

 

Aktueller Stand

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung läuft seit August 2022. Der Gemeinderat hat ein Raumplanungsbüro mit der Ausarbeitung der neuen Planungsinstrumente beauftragt. Grundlage für den vorliegenden Entwurf bildet der kommunale Richtplan aus dem Jahr 2022. Zudem wurden verschiedene Einzonungsbegehren aus der Bevölkerung geprüft und berücksichtigt.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 1. Oktober bis 1. November 2025 hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Dabei gingen rund 50 schriftliche Eingaben ein.

Die anonymisierte Auswertung der Rückmeldungen steht in einer tabellarischen Übersicht zur Verfügung. Die entsprechenden PDF-Dokumente können ab dem 5. August 2026 über den nachstehenden Link heruntergeladen werden.

Dokumente

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