Fürsorgebehörde

Die Fürsorgebehörde ist für die Gewährleistung der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe für alle in Not geratenen Einwohner/innen von Steinen zuständig. 

Die Fürsorgebehörde hat die Unterbringung von zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlingen zu garantieren.

Die Fürsorgebehörde muss die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einen optimalen Vollzug der gesetzlichen Aufgaben in der Verwaltung erfüllen.

Personen

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