Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen!

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste oder elektronisch über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eUmzug nicht möglich für Wochenaufenthalter) erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.

Die folgenden Personen bitten wir, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:

  • Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Ausländische Staatsangehörige mit Ausweis N, F oder S
  • EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis L oder G, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Drittstaaten-Staatsangehörige, die in einen anderen Kanton wegziehen

 

Wegzug ins Ausland

Schweizer Staatsangehörige

  • Persönliche Abmeldung am Schalter (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
  • Wir benötigen das Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz

Ausländische Staatsangehörige

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Mitteilung einer freiwilligen Trennung (PDF, 306 kB) Download 0 Mitteilung einer freiwilligen Trennung