Versehentliche Doppelzustellung der Steuerrechnung

17. Dezember 2025

Am 17. November 2025 erfolgte ein Versand von Veranlagungen und Steuerrechnungen durch die kantonale Steuerverwaltung. Diese Tage erhielten die Adressaten nochmals dieselbe Post zugestellt. Die erneute Zustellung ist ein Versehen. Grund dafür ist, dass gegenüber der Druckerei derselbe Druckauftrag (File) aufgrund einer Verwechslung nochmals erteilt wurde. Der zweite Versand, der erst vor wenigen Tagen erfolgte und auch das Datum 17. November 2025 aufweist, ist nicht weiter zu beachten. Es gilt der korrekte erste Versand, insbesondere für die Zahlungsfrist und ein allfälliges Rechtsmittel.

Wir entschuldigen uns für die entstandene Verwirrung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.