Gemeindeversammlung
Ort
Aula Steinen6422 Steinen
Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde Steinen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.