Die Erhebung der Grundgebühr erfolgt nach Einheiten. Pro Einheit und Jahr Fr. 75.00
Wohnhäuser – pro Wohnung (inkl. Ferienwohnung) / Gewerbe-, Dienstleistungs-, Landwirtschafts- und Industriebetriebe
1 Einheit
1-Personenbetrieb
1 Einheit
2-5 Angestellte
2 Einheiten
6-10 Angestellte
3 Einheiten
11-20 Angestellte
4 Einheiten
21-30 Angestellte
5 Einheiten
31 und mehr Angestellte
6 Einheiten
Schulhäuser
4 Einheiten
Restaurants und Hotels bis 50 Sitzplätze
2 Einheiten
Restaurants und Hotels über 50 Sitzplätze
3 Einheiten
Campingplätze bis 50 Standplätze
3 Einheiten
Campingplätze über 50 Standplätze
6 Einheiten
Container
Per 1. Januar 2011 wurde im Verbandsgebiet die Wägung der Container eingeführt. Sämtliche Container müssen mit einem Chip ausgerüstet sein (ausser solche, die nur mit gebührenpflichtigen Säcken befüllt werden).