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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das geltende Vormundschaftsrecht wurde vom revidiertem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 abgelöst.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) bilden zusammen mit den Behördensekretariaten und den unterstellten Amtsbeistandschaften Ämter der kantonalen Verwaltung. Das Departement des Innern ist Aufsichtsbehörde im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Adresse
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
(KESB) Innerschwyz

Postadresse:
Postfach 1240
6431 Schwyz

Domizil:
Industriestrasse 7
6440 Brunnen

Tel. 041 819 14 95
Fax 041 819 14 14
E-Mail (Formular)
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