Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (Abschriften) werden vom Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertreterin ausgestellt.
Beglaubigungen nur nach Terminvereinbarung
Beglaubigungen werden jeweils gegen vorgängige Anmeldung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 041 833 81 07, gemeindekanzlei@steinen.ch vorgenommen.
Unterschriftsbeglaubigung
- Es ist ein persönliches Erscheinen bei der Gemeindekanzlei erforderlich. Bei Geschäften, welche die Unterschrift beider Ehepartner erfordern, müssen beide Ehepartner persönlich zur Beglaubigung erscheinen.
- Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor dem Gemeindeschreiber bzw. der Gemeindeschreiber Stv geleistet werden.
- Mitzubringen ist ein gültiger Ausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis, Führerausweis)
Kosten: CHF 25.00
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
Kosten: CHF 10.00 pro Seite
Im Weiteren können gegen Voranmeldung Beglaubigungen von jeder Gemeindekanzlei vorgenommen werden. Eine Beglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.