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Einwohnerdienst

Der Einwohnerdienst ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Es führt das Einwohner- und Stimmregister der Bewohner der Gemeinde Steinen. 

Hauptaufgaben:

  • Führung des Einwohnerregisters
  • Zuzüge / Wegzüge
  • Adressmutationen
  • Führung des Stimmregisters
  • Ausstellen diverser Ausweise
  • Ausstellen diverser Bestätigungen
  • Erteilung von Auskünften
  • Erhebung Einwohnerstatistiken

 

Adresse

Gemeindeverwaltung Steinen
Einwohnerdienste
Postplatz 8
6422 Steinen

 

Ansprechpartner

Lüthy Ernst Leiter Einwohnerdienst  Tel. 041 833 81 11
Hürlimann Sandra Stellvertretung Tel. 041 833 81 16

 

 

  • Anmeldung / Zuzug

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Heimatschein
    • Identitätskarte oder Reisepass
    • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
    • Krankenkassen-Police (KVG)

    Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00

    Ausländische Staatsangehörige
    • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz

    • Reisepass
    • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
    • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
    • Krankenkasse-Police (KVG)
    • Mietvertrag

    Zuzug übrige Schweiz:
    • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
    • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
    • Krankenkassen-Police (KVG)
    • Mietvertrag

    Zuzug vom Ausland 
    • Reisepass
    • Zivilstandsdokumente
    • Mietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Gesuchsformular E1 

    Links

  • Abmeldung / Wegzug

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    • die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Niederlassungsausweis (Ausweis über Aufenthalt und Niederlassung)
    • Identitätskarte oder Pass


    Es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten.

     

    Ausländische Staatsangehörige

    • die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
    • persönliche Vorsprache am Schalter
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Reisepass
    • Ausländerausweis 


    Es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten.

     

    Wegzug ins Ausland

    Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.

    Schweizerbürger

    • persönliche Abmeldung am Schalter beim Einwohnerdienst (1 Monat vor der Ausreise)
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1-2 Monate vor der Ausreise)
    • Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen:

      Kreiskommando Schwyz
      Schlagstrasse 87
      6430 Schwyz
      Tel. 041 819 22 35

     

    Ausländische Staatsangehörige

    • persönliche Abmeldung am Schalter beim Einwohnerdienst
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
    • allfällige Beantragung einer Reservierung der C-Bewilligung beim Amt für Migration (3 Monate vor Ausreise)
  • Adressänderung

    Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.

    Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet melden. Ein Adressänderungsformular für die elektronische Meldung finden Sie im Online Schalter.

    Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.

  • Heimatschein

    Heimatschein eines Schweizerbürgers

    Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland. Jede Person, die sich in einer neuen Gemeinde niederlässt, muss ihren Heimatschein beim Einwohneramt hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Zuzugs-Gemeinde mit einem Niederlassungsausweis bestätigt.

    Bei einem Wegzug erkundigen Sie sich bei Ihrer derzeitigen Einwohnergemeinde über die Aktualität Ihres Heimatscheines. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Steinen sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).

    Bestellen Sie Ihren Heimatschein direkt bei der Gemeinde Schwyz. Ein Bestellformular dazu finden Sie in unserem Online Schalter.

  • Pass / Identitätskarte

    Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte ist nach wie vor beim Einwohneramt  Steinen zu beantragen.

     

    Nähere Informationen zum Passbüro:

    Amt für Migration
    Passbüro
    Steistegstrasse 13
    Postfach 462
    6431 Schwyz

    Tel. 041 819 21 05
    E-Mail
    Webseite und Öffnungszeiten

    Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren.

     

    Beantragung der Identitätskarte (ID) bei der Gemeindeverwaltung Steinen

    • persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
    • alte ID-Karte mitbringen
    • Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie bei einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustmeldung verlangen und mitbringen.
    • 1 aktuelles Passfoto - Fotomustertafel beachten
    • Die Kosten für die ID-Karte können Sie bar oder mit Kreditkarte am Schalter bezahlen.
    • Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
    • Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich.

     

    Kosten für Identitätskarte und Pass

    • ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
    • ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
    • Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
    • Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
    • Pass und ID für Erwachsene, CHF 158.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
    • Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
  • Geburt / Tod

    Geburt

    • Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    • Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums).

    Tod

     

Abteilungen

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Der Einwohnerdienst ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Es führt das Einwohner- und Stimmregister der Bewohner der Gemeinde Steinen. 

Hauptaufgaben:

  • Führung des Einwohnerregisters
  • Zuzüge / Wegzüge
  • Adressmutationen
  • Führung des Stimmregisters
  • Ausstellen diverser Ausweise
  • Ausstellen diverser Bestätigungen
  • Erteilung von Auskünften
  • Erhebung Einwohnerstatistiken