Einwohneramt
Das Einwohneramt ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Es führt das Einwohner- und Stimmregister der Bewohner der Gemeinde Steinen.
Hauptaufgaben des Einwohneramtes:
- Führung des Einwohnerregisters
- Zuzüge / Wegzüge
- Adressmutationen
- Führung des Stimmregisters
- Ausstellen diverser Ausweise
- Ausstellen diverser Bestätigungen
- Erteilung von Auskünften
- Erhebung Einwohnerstatistiken
Adresse
Gemeindeverwaltung Steinen
Einwohneramt
Postplatz 8
6422 Steinen
Ansprechpartner
Ernst Lüthy, Leiter Einwohneramt, Tel. 041 833 81 00
Arnold Stefanie, Stellvertretung, Tel. 041 833 81 05
Anmeldung / Zuzug
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
- persönliche Vorsprache am Schalter
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Heimatschein
- Identitätskarte oder Reisepass
- Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- Krankenkassen-Police (KVG)
Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00
Ausländische Staatsangehörige
- die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
- persönliche Vorsprache am Schalter
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz
- Reisepass
- Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Krankenkasse-Police (KVG)
- Mietvertrag
Zuzug übrige Schweiz:- Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Krankenkassen-Police (KVG)
- Mietvertrag
Zuzug vom Ausland- Reisepass
- 1 Passfoto
- Familienbüchlein
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Gesuchsformular E1
Links
Abmeldung / Wegzug
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
- persönliche Vorsprache am Schalter
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Niederlassungsausweis (Ausweis über Aufenthalt und Niederlassung)
- Identitätskarte oder Pass
Es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten.Ausländische Staatsangehörige
- die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
- persönliche Vorsprache am Schalter
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Reisepass
- Ausländerausweis
Es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten.Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.
Schweizerbürger
- persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
- Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1-2 Monate vor der Ausreise)
- Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen:
Kreiskommando Schwyz
Schlagstrasse 87
6430 Schwyz
Tel. 041 819 22 35
Ausländische Staatsangehörige
- persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes
- Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
- allfällige Beantragung einer Reservierung der C-Bewilligung beim Amt für Migration (3 Monate vor Ausreise)
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.
Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet melden. Ein Adressänderungsformular für die elektronische Meldung finden Sie im Online Schalter.
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.
Heimatschein
Heimatschein eines Schweizerbürgers
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland. Jede Person, die sich in einer neuen Gemeinde niederlässt, muss ihren Heimatschein beim Einwohneramt hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Zuzugs-Gemeinde mit einem Niederlassungsausweis bestätigt.
Bei einem Wegzug erkundigen Sie sich bei Ihrer derzeitigen Einwohnergemeinde über die Aktualität Ihres Heimatscheines. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Steinen sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).
Bestellen Sie Ihren Heimatschein direkt bei der Gemeinde Schwyz. Ein Bestellformular dazu finden Sie in unserem Online Schalter.
Pass / Identitätskarte
Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte ist nach wie vor bei der Gemeindeverwaltung Steinen zu beantragen.
Nähere Informationen zum Passbüro:
Amt für Migration
Passbüro
Steistegstrasse 13
Postfach 462
6431 SchwyzTel. 041 819 21 05
E-Mail
Webseite und ÖffnungszeitenDie persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren.
Beantragung der Identitätskarte (ID) bei der Gemeindeverwaltung Steinen
- persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
- alte ID-Karte mitbringen
- Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie bei einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustmeldung verlangen und mitbringen.
- 1 aktuelles Passfoto - Fotomustertafel beachten
- Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter bezahlt werden.
- Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
- Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich.
Kosten für Identitätskarte und Pass
- ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
- ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
- Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
- Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
- Pass und ID für Erwachsene, CHF 158.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
- Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
Unterschriftenbeglaubigung
Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen Sie persönlich vorbeikommen. Sie benötigen einen gültigen Ausweis (Pass- oder Identitätskarte).
- Die Gebühr beträgt pro Unterschrift CHF 20.00
Geburt / Tod
Geburt
- Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
- Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums).
Tod
- Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
- Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.
Einwohneramt
- Adressänderung
- Bestellung Heimatausweis
- Bestellung Wohnsitzbestätigung
- Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall
- Meldung Mieterwechsel für Liegenschaftenbesitzer oder Verwaltungen
(Unbedingt einzutragen sind: Angaben der Wohnung, wegziehende Personen, und einziehende Personen) - Strafregisterauszug
Privatpersonen haben die Möglichkeit, den Strafregisterauszug auch direkt am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen.