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Bauamt

Das Bauamt ist für die Baubewilligungserteilung zuständig sowie Verwaltungsstelle für die Bearbeitung der Sachgebiete Strassenbau, Abwasser, Raumplanung, Gewässer, Deponien und Vermessung.

Hauptaufgaben

  • Beratung von baurechtlichen Fragen
  • Behandlung von Baugesuchen
  • Behandlung von Reklamegesuchen
  • Vorbereitung und Begleitung von Strassen- und Abwasserprojekten
  • Erhebung von Abwasseranschlussgebühren
  • Vorbereitung (Nutzungs-, Richt- Gestaltungs- und Verkehrsplanung)
  • Bearbeitung der Vollzugsaufgaben im Bau- und Planungsrecht
  • Abgabe von Formularen und Reglementen

 


Feuerschauer

Der Feuerschauer führt die feuerpolizeiliche Kontrolle und fördert die Brandschutzaufklärung der Bevölkerung durch Beratung und Auskünfte.

Hauptaufgaben

  • Prüfung von Baugesuchen
  • Zwischenkontrollen bei Kamin- und Cheminéeanlagen
  • Schlusskontrollen von fertigerstellten Bauten und Anlagen
  • Kontrollen bei öffentlichen Anlässen mit mehr als 10 Personen
  • Auskunft und Beratung im vorbeugenden Brandschutz (Wohnungsbau)

 

Adresse

Gemeindeverwaltung Steinen
Bauamt
Postplatz 8
6422 Steinen

 

Ansprechpersonen

Daniel Bosshart Bauverwalter Tel. 041 833 81 02
Michael Zehnder Bauverwalter Stv Tel. 041 833 81 06
 

Erwin Horat, Brandschutz- und Feuerungskontrolle, Hintere Kreuzgasse 5, 6422 Steinen

 

  • Baubewilligungsverfahren

    Planen und Bauen im Kanton Schwyz

    Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde Steinen ein Baugesuch einzureichen. Dies gilt gleichermassen für Gesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzonen.

  • Baureglement

    Das Baureglement der Gemeinde Steinen bezweckt in Verbindung mit dem Zonenplan eine geordnete Besiedlung und zweckmässige Nutzung des Bodens. Im weiteren regelt das Baureglement die Zonen- und Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren oder Abstands- und Gestaltungsvorschriften.

  • Erschliessungsplan

    Das Raumplanungsgesetz verlangt die fristgerechte Erschliessung der Bauzonen durch das Gemeindewesen. Mit dem Erschliessungsplan werden diese Vorgaben umgesetzt.