Gemeindeversammlung

13. Apr. 2029, 20.15 Uhr

Ort

Aula Steinen
6422 Steinen

Kontakt

Abteilung Kanzlei
kanzlei@steinen.ch

Informationen

Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde Steinen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.