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Hausordnung, Reglement und Taxordnung können hier heruntergeladen werden:
Anmeldung
Hausordnung Bewohnende
Reglement Bewohnende
Merkblatt für die Hinterbliebenen
Taxordnung 2012
Ärztliches Zeugnis
Möblierung
Wer in unsere Wohngemeinschaft (befindet sich im Stöckli) oder in ein Einzelzimmer oder Zweibettzimmer einzieht, soll nach Möglichkeit eigene, vertraute Möbel und Einrichtungsgegenstände mitnehmen. Die Standardausrüstung in Einzelzimmern und Zweibettzimmern besteht aus einem Pflegebett, Nachttisch und einem Einbauschrank. Die Wohnung der Wohngemeinschaft ist unmöbliert.
Tierhaltung
Grundsätzlich sind Tiere, ausser im Stöckli, nicht erlaubt. Ausnahmen bei Kleintierhaltungen (Vögel, Fische) sind mit der Zentrumsleitung abzusprechen.
Hausarzt
Die Bewohner können sich bei Eintritt weiterhin durch ihren vertrauten Hausarzt betreuen lassen.
Besuchszeiten
Es gibt keine Regelung der Besuchszeiten. Wir bitten die Besucher auf die Essenszeiten der jeweiligen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Angehörige und Freunde sind jederzeit willkommen.
Kosten
Die Kosten für den Zentrumsaufenthalt legt der Gemeinderat Steinen in der Taxordnung fest. Die aktuellen Taxen mit den entsprechenden Dienstleistungen entnehmen Sie bitte dem Link: Taxordnung (siehe oben).
Finanzierung
Bei Fragen zur AHV und den Zusatzleistungen, zu Krankenversicherungen, Geldleistungen der Pro Senectute, Geldleistungen von Stiftungen, Steuern/Nachlassinventar, zur administrativen Hilfe, zu technischen Hilfsmitteln, zur Hilfe bei Umzug/Wohnungsräumung, zu Testament- und Erbfragen, vormundschaftlichen Massnahmen/Abklärungen oder zu Ihrem Budget suchen Sie bitte die jeweilige Beratungsstelle der Pro Senectute in Ihrer Gemeinde auf. Die Beratungen sind kostenlos und die Berater sind dipl. Sozialarbeiter und unterstehen der Schweigepflicht.


